Mogelpackung Infektionsschutzgesetz: Nein zur Verlängerung!

Unser Entschließungsantrag, in dem die AfD das sofortige Ende aller Corona-Maßnahmen fordert, wurde abgelehnt, das Infektionsschutzgesetz wurde angepasst und verlängert.

Was nach wie vor von vereinzelten Medien als „Befreiung von den Maßnahmen“ aufgrund der Abschaffung einiger Regeln dargestellt wird, entpuppt sich als Mogelpackung:

Zwar wurden die meisten bundesweiten Auflagen im Infektionsschutzgesetz abgeschafft, was zunächst nach dem viel beschworenen „Freedom Day“ klingt. Doch während dieser in anderen Ländern tatsächlich die Abschaffung der Corona-Maßnahmen einläutete, wurde bei uns die Entscheidung über künftige Maßnahmen lediglich an die Länderparlamente deligiert, die künftig neben den nach wie vor bestehenden „Basis-Maßnahmen“, die Möglichkeit haben, schärfere Maßnahmen über die „Hotspot-Regel“ einzuführen.

Einige Bundesländer haben auch bereits angekündigt, dass sie zunächst von der für 2 Wochen geltenden Übergangsregel Gebrauch machen werden, so dass die aktuellen Maßnahmen dort dementsprechend über den 20. März hinaus erhalten bleiben. Was danach passiert, wird in den Händen der jeweiligen Landesregierungen liegen, klar definierte Regeln, ab wann eine Region als „Hotspot“ gilt, gibt es noch nicht. So oder so bleibt die Drohkulisse erhalten:

Karl Lauterbach wirbt weiter nachdrücklich für eine Impfpflicht, und man behält sich vor, nach Ablauf des Infektionsschutzgesetzes am 23. September, „auf Basis der aktuellen Infektionslage“ neu zu bewerten, „welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich“ sein werden.

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