Hochwasserschutz: Sehenden Auges in die Katastrophe

„Das Ausmaß der Flutkatastrophe ist auch eine Folge menschlichen Handelns.“
Dieses Zitat findet sich in einem 5-Punkte Programm der Bundesregierung zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. [1]
In diesem Programm geht es unter Anderem darum, den Flüssen durch Erhaltung mehr Raum zu geben, Hochwasser dezentral zurückzuhalten, bessere Steuerung der Siedlungsentwicklung und länderübergreifende Aktionspläne, indem man die Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes Flussgebietsbezogen über Länder- und Staatsgrenzen hinweg vorantreibt. Weiterhin sei es erforderlich, alle Ausbauplanungen bezüglich des Ausbaus der Flüsse für die Schifffahrt auf den Prüfstand zu stellen, um vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse ihre Wirkungen auf den Hochwasserschutz neu zu bewerten.


Im letzten Punkt geht es um Hochwasserschutz – Sofortmaßnahmen.
Ein tolles Programm – welches nie umgesetzt wurde. Was Sie in dem Fünf-Punkte Programm lesen können, datiert bereits auf das Jahr 2002, als die sogenannte Jahrhundertflut das Thema Hochwasserschutz bereits einmal in den Brennpunkt rückte. Die sich aus diesem Plan ergebende Neufassung des Hochwasserschutzgesetzes [2] wurde allerdings von der damaligen Opposition aus FDP und CDU/CSU mit Unions-Fraktionschefin Angela Merkel abgelehnt. [3]
Wenn wir uns an den missglückten Probealarm von 2020 oder an die offenbar ohne Konsequenzen gebliebene Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz von 2012 erinnern, scheint sich da ein Muster abzuzeichnen. Während daran gearbeitet wird, die Erderwärmung zu bremsen, wird versäumt, sich um funktionierende Warnungen vor und die Verhinderung von aktuellen Katastrophen effektiver zu kümmern. [4]

[1] PDF des 5-Punkte-Programms des Umweltbundesamtes von 2002
[2] § 31a Wasserhaushaltsgesetz: Grundsätze des Hochwasserschutzes
[3] Klimareporter-Kolumne vom 19.07.2021 „Das Versagen beim Hochwasserschutz“
[4] Artikel auf Achgut von Roger Letsch vom 22.07.2021: „Die Übermorgenretter sind Heuteschläfer

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