Beitragsservice erlässt Flutopfern die Rundfunkgebühren

Die Ablasszahlung des ÖRR für die ausgebliebenen Warnungen?
Wer nach der Flutkatastrophe kein Haus mehr hat, muss – unter bestimmten Voraussetzungen – keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen.

Was eine Selbstverständlichkeit sein sollte, bekommt umso mehr einen faden Beigeschmack, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass es ausgerechnet der WDR war, der seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Statt einer angemessenen Katastrophenwarnung, spulte er sein Unterhaltungsprogramm ab.

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