Google klagt gegen das NetzDG

Gegen eine umfassende „Verdachtsdatenbank“ des BKA: Google-Tochter Youtube legt Klage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein.
Dem ohnehin umstrittenen NetzDG wurde im April von der Bundesregierung ein neuer Paragraph hinzugefügt, der ab Februar 2022 in Kraft treten soll:

Von nun an sollen die entsprechenden Plattformen, Ihnen verdächtig erscheinende Inhalte nicht nur sperren oder löschen, sondern gleichzeitig automatisch die betroffenen Nutzerdaten direkt an das Bundeskriminalamt weiterleiten.
Das Brisante daran ist, dass das BKA die Nutzerdaten also erhält, noch bevor überhaupt festgestellt wurde, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Inhalt vorliegt.

Datenmissbrauch befürchtet:

Dadurch wird zukünftig eine umfangreiche Verdachtsdatenbank angelegt, in der personenbezogene Nutzerdaten unbescholtener Bürger gespeichert werden – denn selbst der Gesetzgeber geht davon aus, dass rund 40 Prozent der gemeldeten Inhalte am Ende nicht strafbar sind.

Für Youtube steht die verpflichtende Weitergabe der Nutzerdaten an das BKA daher nicht nur in Konflikt mit dem Datenschutz, sondern auch mit der deutschen Verfassung und europäischem Recht.

Quelle: „Golem“: Youtube klagt gegen das NetzDG vom 27.07.21

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