Die Zwangsfinanzierung darf vorerst weitergehen. Das gesamte System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks entzieht sich demokratischer Legitimation.
Zuletzt blockierte das Land Sachsen-Anhalt das Inkrafttreten der Erhöhung des Rundfunkbeitrages, woraufhin ARD, ZDF und Deutschlandfunk vor das Bundesverfassungsgericht zogen. Dieses hat der Klage der Öffentlich-Rechtlichen um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages nun stattgegeben.
Begründet wird die das Urteil unter anderem damit, dass die Blockade des Landes Sachsen-Anhalt, die im Grundgesetz festgeschriebene Rundfunkfreiheit verletzt hätte.
Die Sender müssten so viel Geld wie nötig erhalten, um eine „sorgfältig recherchierte, authentische Berichterstattung gewährleisten zu können, frei von medienpolitischer Festsetzung.“
Klingt fast wie Satire, wenn man sich vor Augen führt, dass ein großer Teil des Geldes in Unterhaltungsprogramme fließt, und man bei der Berichterstattung nicht wirklich von reiner, auf Fakten basierenden Neutralität sprechen kann.
Mit dieser Argumentation wurde ein Selbstbedienungsladen geschaffen, der es den Öffentlich-Rechtlichen weiterhin ermöglicht, unverschämt hohe Intendantengehälter zu bezahlen.
Darüber hinaus sorgt das Urteil auch für eine Entmachtung der Länderparlamente, die nun keine Regulierungsmöglichkeiten mehr haben und zukünftig nur noch den Wunsch nach mehr Geld in rein symbolischen Abstimmungen abnicken dürfen. Denn von jetzt an können Beitragserhöhungen nur dann gestoppt werden, wenn alle Länderparlamente dagegen sind.
Das gesamte System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks entzieht sich demokratischer Legitimation
Quellen: Spiegel Online / Tichys Einblick / NTV / Tagesschau
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