Nachtragshaushalt: FDP macht´s möglich: Coronahilfen für Klimakampf!

Regieren statt Rückgrat: 2020 bezeichnete die FDP (damals noch in der Opposition) den Nachtragshaushalt 2020 als „Verstoß gegen das Grundgesetz [1].
Heute, in Regierungsverantwortung, brachte eben diese Partei selbst einen Nachtragshaushalt auf den Weg. Die rund 60 Milliarden Euro, die von den ursprünglich geplanten 240 Milliarden Euro Neuverschuldung 2021 nicht abgerufen wurden, sollen umgewidmet werden, damit sie in den kommenden Jahren für den Klimaschutz genutzt werden können.
Finanzminister Christian Lindner nennt seinen unseriösen Taschenspielertrick einen „Booster“ für die Volkswirtschaft.
Die Ampel hätte sich auf diese Weise bis zu 60 Milliarden Euro auf Jahre „zurückgelegt“ – ein Vorgehen, dass Verfassungsjuristen aus mehreren Gründen für problematisch halten.
Zum einen verstoße der Nachtragsetat gegen den Grundsatz, dass ein Etat immer nur für ein Jahr gelten soll.
Zum anderen wird gegen die Regeln der Schuldenbremse im Grundgesetz verstoßen:
Nutzt man die Notlagenklausel, dürfen zusätzliche Kredite nur im direkten Bezug zur Bekämpfung eben jener Notlage, aufgenommen werden.
Investitionen in den Klimaschutz, wie die Koalition nun rechtfertigt, haben mit der aktuellen Pandemie nichts zu tun. Das Argument, man müsse die wegen der Pandemie ausgefallenen Investitionen nachholen, bezeichnet der Verfassungsrechtler Stefan Korioth im Tagesspiegel als „spitzfindig“ [2]
So könnte bereits die erste Maßnahme der Ampel-Koalition vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht landen.

[1] BR online vom 16.12.21 „Nachtragshaushalt: gestern richtig, heute falsch?“
[2] Tagesspiegel vom 16.12.21 „Koalition bringt ihren Nachtragshaushalt ein – Ampel auf Abwegen?“

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