Am Wochenende trat eine neue RKI Richtlinie in Kraft, die die Dauer des Genesenenstatus von 6 Monaten auf drei Monate halbiert. [1]
Besonders fragwürdig ist hierbei die rechtliche Grundlage:
Rechtsexperten kritisierten schon früher die zweifelhafte Tatsache, dass die Regierung diese Regelung, anstatt über ein Parlamentsgesetz über eine Verordnung einführte. Immerhin handelte es sich um weitreichende Einschränkungen in der Grundrechtsausübung. Nun kommt erschwerend hinzu, dass die Vornahme von Änderungen der Verordnung an das RKI delegiert wurden, das damit in eigenem Ermessen festlegen kann, wie lange der Genesenenstatus dauert. Die Regierung kann sich darauf berufen, ohne selbst dafür verantwortlich gemacht werden zu können, schließlich erscheinen die neuen Regelungen nur noch auf einer Internetseite, anstatt im Bundesgesetzblatt oder im Bundesanzeiger. [2]
Eine wissenschaftliche Begründung für die Verkürzung sucht man indes vergeblich.
Es liegt daher der Verdacht nahe, dass es sich hierbei um eine weitere Maßnahme politischer Willkür handelt, durch die der Druck, sich doch noch impfen zu lassen, weiter erhöht werden soll. Aus Regierungssicht ist das praktisch:
Zum einen kann man den Impfstoff schneller loswerden, zum anderen schafft man die gegenüber Geimpften vorhandene Vergleichsgruppe der „Genesenen“ zeitnah ab, denn deren wissenschaftliche Auswertung könnte ja ein Argument gegen die geplante Impfpflicht sein. Darüber hinaus erreicht man, dass die Mindestimpfquote nicht erfüllt und die „Pandemie“ nicht als beendet erklärt werden kann.
Aber: Möglicherweise beginnen jetzt weitere Menschen darüber nachzudenken, ob sie ihr natürlich vorhandenes Immunsystem nicht lieber bei Spaziergängen an der frischen Luft trainieren wollen, anstatt sich mit dieser fadenscheinigen Methode zu einer nicht gewollten Impfung überzeugen zu lassen.
Quellen:
[1] Welt vom 17.01.22 „Neue RKI-Richtlinien – Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt“
[2] Achgut vom 17.01.22 „Genesen ist gewesen“
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