Das Magazin „Cicero“ verlangte Akteneinsicht in die Verhandlungen zur verhinderten Kernkraft-Laufzeitverlängerung, doch Robert Habecks Wirtschaftsministerium wehrte sich mit allen juristischen Tricks dagegen. Nun urteilte das Verwaltungsgericht: Diese Geheimhaltung ist rechtswidrig, das Wirtschaftsministerium muss Interna zum Atomausstieg offenlegen! [1]
Damit könnte an die Öffentlichkeit gelangen, was wir schon längst wissen:
Der Atomausstieg war rein ideologisch motiviert, ohne Rücksicht auf die verheerenden Folgen für unser Land.
Dass „Cicero“ gegen Habeck vor Gericht siegt, ist ein Erfolg für die Demokratie und die Bürger unseres Landes, die ein Recht darauf haben, zu erfahren, wie es zur Entscheidung zum Atomausstieg kommen konnte. Schließlich ist Transparenz eine der Grundbedingungen einer funktionierenden Demokratie. Hoffen wir, dass Habecks Ministerium nicht plötzlich noch wichtige Dokumente in den Schredder fallen oder wesentliche Passagen bei der Herausgabe geschwärzt sind. Zeit dazu hätte das Wirtschaftsministerium leider noch genug: Innerhalb eines Monats kann es Berufung am Oberverwaltungsgericht beantragen. Sollte diese zugelassen werden, geht der Prozess in die nächste Instanz und zieht sich weiter in die Länge, wobei das Risiko für Robert Habeck dabei gering ist. Schließlich übernimmt der Steuerzahler die Kosten dafür, während „Cicero“ den Rechtsstreit selbst finanzieren muss.Dennoch: Die Luft wird immer dünner für Habeck und Co.
[1] Welt online vom 15.02.24 „Habecks Ministerium muss Interna zum Atomausstieg offenlegen“
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